Anderes Wort für Rekurs?
Folgende Synonyme für Rekurs sind uns bekannt
- Rekursivität
- Formale Rekursion
- Theorie der formellen Sprachen
- Chomskysche Theorie
- Syntax
- Formelle Grammatik
- Rekursive Funktionen
- Selbstreferenz
- Formale Logik
- Mathematische Linguistik
- Künstliche Intelligenz (in Bezug auf rekursive Algorithmen)
- Theorie der formalen Sprachbeschreibung
- Formalismus
- Rekursiv konstruktive Mengentheorie
- Logik der Selbstreferenz
- Rekursion
- Selbstbezügliche Definition
- Präzedenzfall
- Rekursive Logik
- Konstruktivitätstheorie (teilweise)
- Theorie der Rechenbarkeit
- Berechenbarkeitsproblem
- Entscheidungsprobleme
- Turing-Theorie
- Theorie der rekursiven Funktionen
- Algorithmen-Theorie (teilweise)
- Computations-Theorie (teilweise)
- Automatentheorie (teilweise)
- Formale Logik
- Systemtheorie
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- Rekursionstheorie
- Rekurse
- Rekursion | eine Rekursion durchführen
- Rekursionsformel
- rekursiv | ein rekursiver Algorithmus
- rekursiv
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Schreibweise
Rekurs
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Rekurs
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
In Deutschland ist Rechtsbehelf der Oberbegriff zu Rechtsmittel. Ein Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, mit dem erreicht werden kann, dass ein höheres Gericht die angefochtene Entscheidung nachprüft (Devolutiveffekt), was damit einhergeht, dass die formelle Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung gehemmt wird (Suspensiveffekt).
Ausgehend vom lateinischen appellare „anrufen, anfechten, sich an ein anderes Organ wenden“, werden in den meisten Rechtssystemen Rechtsbehelfe unter dem Ausdruck Appellation zusammengefasst oder spezifischer geregelt.
Nach Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist der „Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden“ ein elementares Menschenrecht.
Quelle: wikipedia.org
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