Anderes Wort für Ehepaar?
Folgende Synonyme für Ehepaar sind uns bekannt
- Paar
- Eheleute
- Familie
- Haushalt
- Gemeinschaft
- Lebenpartner
- Partner
- Verlobte
- Brautpaar
- Hochzeitspaar
- Miteinander
- Sippe
- Familie mit Kindern (je nachdem ob sie Kinder haben oder nicht)
- Haushaltsmitglieder
- Lebenspartner
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
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- 'Ehepaare'
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Schreibweise
Ehepaar
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Ehepaar
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa „Gesetz“), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt, „Hausversorgung, Vermählung“, von rāt, „Vorrat, Rat, Heirat“, mit der germanischen Wurzel hīwa-, „zur Hausgenossenschaft gehörig, Lager“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe).
Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag).
Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt, sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons die Rede (lateinisch spōnsus, spōnsa „Bräutigam, Braut“). Zur passenden Gelegenheit wird ein Ehepartner vertraulich als „bessere Hälfte“ bezeichnet. Die Familiengeschichtsforschung verwendet als genealogisches Zeichen für eine Heiratsverbindung zweier Personen zwei ineinander verschränkte Kreise: ⚭ (Unicode U+26AD).
Quelle: wikipedia.org
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