Anderes Wort für Despotie?

Synonym für Despotie?
Schreibweise Despotie?

Anderes Wort für Despotie - Synonyme für Despotie
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Schreibweise


Despotie

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Erklärung für Despotie

Die Despotie oder der Despotismus (altgriechisch δεσποτία despotía, von δεσπότης despótes, deutsch ‚Herr‘) ist eine Herrschaftsform, in der ein Herrscher oder Oberhaupt wie etwa ein Staatsoberhaupt (Despot = unumschränkt Herrschender, Gewaltherrscher oder abwertend für einen herrischen, tyrannischen Menschen) die uneingeschränkte Herrschaft ausübt. Heutzutage wird mit dem Begriff Despotie eine „schrankenlose Gewalt-, Willkürherrschaft“ bezeichnet.Oft ist mit Despotie eine Entartungsform der Monarchie gemeint (Tyrannis). Kennzeichen dieser Form ist Willkürherrschaft, denn es entscheiden lediglich der Wille und die Willkür des Herrschers. Damit stellt die Despotie den höchsten Grad und die besondere Ausgestaltung eines autokratischen oder absolutistischen Regierungssystems dar. Die Despotie ist aber nicht auf die Monarchie beschränkt, denn auch in einer Republik können Gewalthaber despotisch auftreten, soweit es ihnen gelingt, lediglich nach ihrem Willen die Geschicke des Volkes zu bestimmen. Daher entspricht in der moderneren Typologie politischer Systeme die totalitäre Diktatur der Despotie. Allgemein bezeichnet Despotismus auch eine durch Willkür und Schrankenlosigkeit gekennzeichnete Herrschaftsordnung oder Regierungsweise. Der Begriff Despotismus wird aus der Staatstheorie nicht selten in andere Lebensverhältnisse übertragen. Im Gemeinde-, Kirchen-, Vereins- oder Familienleben wird der Begriff ebenfalls benutzt, wenn ein Einzelwille in ungerechtfertigter Weise anderen gegenüber dominiert. Weil der Herrscher oder die herrschende Gruppe ihre Macht in despotischer Weise ausüben und Machtbefugnisse missbrauchen, wird dem Despotismus von manchen Staatstheoretikern jede Förderung des Gemeinwohls abgesprochen. Die Despotie begründet als illegitime Herrschaftsform nach Ansicht vieler Staatstheoretiker ein Widerstandsrecht, wie es im Grundgesetz in Deutschland in Art. 20 Abs. 4 GG garantiert ist.

Quelle: wikipedia.org

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