Anderes Wort für Beleihung?
Folgende Synonyme für Beleihung sind uns bekannt
- Hypothek
- Kreditvergabe
- Darlehensgewährung
- Finanzierung
- Geldleihe
- Baudarlehen
- Immobilienkredit
- Pfandverschreibung
- Sicherheitszertifikat
- Schuldschein
- Bankdarlehen
- Geldbeschaffung
- Finanzierungsgeschäft
- Kreditgewährung
- Darlehensvertrag
- Hypothek
- Kredit
- Darlehen
- Finanzierung
- Schuldenübernahme
- Anleihe
- Pfandbrief
- Baudarlehen
- Immobilienkredit
- Vermögensübernahme
- Sicherstellung
- Verpflichtung
- Lastenübernahme
- Bürgschaft (als persönliche Beleihung)
- Garantie (in manchen Kontexten ähnlich wie eine Beleihung)
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
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- Beleihungsgrenze
- Beleihungssatz
- Beleihungssätze
- Beleihungsgrundsätze
- Beleihungskredit
- Beleihungsdarlehen
- Beleihungsdarlehen
- Beleihungsobjekt
- Beleihungsrate
- Beleihungsquote
- Beleihungswert
- Beleihungswert
- Überbeleihung
- beleihungsfähig
- beleihbar | nicht beleihbare Wertpapiere | beleihungsfähige Effekten
- beleihungsfähig
- beleihungsreifes Bauprojekt
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- Beleihungen
Schreibweise
Beleihung
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Beleihung
Durch die Rechtsfigur der Beleihung wird die Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts auf juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen übertragen. Es handelt sich um einen Fall der mittelbaren Staatsverwaltung.
Der Begriff des „Beliehenen“ (auch: „beliehener Unternehmer“) wurde von dem deutschen Verwaltungsjuristen Otto Mayer geprägt. Er hat jedoch keinen unmittelbaren Eingang in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes gefunden, wird aber beispielsweise in § 24 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein als „Übertragung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung auf natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nicht rechtsfähige Vereinigungen zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts“ umschrieben.
Quelle: wikipedia.org
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