Anderes Wort für Asylant?
Folgende Synonyme für Asylant sind uns bekannt
- Flüchtling
- Befragter
- Schutzsuchender
- Asylbewerber
- Migrant
- Fremder
- Ausländer
- Geflüchteter
- Vertriebener
- Schutzsuchende Person
- Flüchtlingsperson
- Ehepartner oder Kinder, die in Not sind (sogenannte Familienmitglieder)
- Opfer politischer Verfolgung
- Sozialflüchtling (z.B. durch Krieg oder Bürgerkrieg ausgelöst)
- Asylsuchende Person
- Flüchtling
- Bürgerkriegsflüchtling
- politischer Flüchtling
- Geflüchtete Person
- Asylee
- Schutzsuchende
- Migrant
- Aussiedler
- Heimatloser
- Umsiedler
- Fluchtgewordene
- Befragte Person
- Vertriebene
- Grenzgänger
- Minderheitensprecher
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
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- anerkannter Asylant
- anerkannte Asylanten
- Asylantenheim
- Asylantenwohnheim
- Asylantenunterkunft
- Asylantenheime
- Asylantenwohnheime
- Asylantenunterkünfte
- anerkannter Asylant
- Drittstaatenregelung (Asylanten können in das erste sichere Land zurückgeschoben werden, das sie betreten haben
- Übereinkommen über die Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der EG gestellten Asylantrags
- Flüchtling aufgrund von Nachfluchtgründen | Reiseausweis für Flüchtlinge | Flüchtling, für dessen Asylantrag sich kein Staat zuständig fühlt | Flüchtling, der bis zu seiner Neuansiedlung vorübergehend aufgenommen wird
- Bestand unerledigter Aufträge | Rückstand bei der Antragsbearbeitung | Zahl noch nicht entschiedener Asylanträge | mit seiner Arbeit im Rückstand sein | den Rückstand / Rückstände abbauen / abarbeiten
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Schreibweise
Asylant
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Asylant
Als Asylbewerber oder Asylsuchende, in Österreich Asylwerber, werden Personen bezeichnet, die in einem anderen Staat als dem ihrer Herkunft Asyl suchen und beantragen, also Aufnahme und Schutz vor politischer, religiöser oder sonstiger Verfolgung.
Der seit den 1970er Jahren in deutschsprachigen Staaten übliche Ausdruck Asylant ist mit abwertenden Konnotationen behaftet. Sprachwissenschaftler sehen darin einen Ausdruck von Fremdenfeindlichkeit.
Das Völkerrecht unterscheidet Asylbewerber von Flüchtlingen (Menschen, die zur Flucht gezwungen sind) und von Migranten (Menschen, die ihr Land aus eigenem Antrieb verlassen). Sobald eine Person in einem anderen Staat einen Asylantrag gestellt hat, über den noch nicht entschieden wurde, gilt sie rechtlich als Asylbewerber.
Der Staat, in dem ein Asylbewerber Aufnahme sucht, prüft in einem Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob er einen Schutzstatus erhält und falls ja, welchen. Asylberechtigt sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Auch Asylbewerber, die als Flüchtling nach der Genfer Konvention oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden, können ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Quelle: wikipedia.org
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