Anderes Wort für Aussiedler?
Folgende Synonyme für Aussiedler sind uns bekannt
- Einwanderer
- Migrant
- Flüchtling
- Vertriebener
- Gastarbeiter (im weiteren Sinne)
- Zuwanderer
- Neuankömmling
- Ausländer
- Immigrant
- Exilant
- Emigrant (wenn der Aussiedler aus dem Land der Herkunft nach Deutschland kommt und dann von Deutschland aus ein anderes Land verlässt)
- Expatriate (nicht direkt übersetzt, eher international verwendet)
- Neuankömmlinge mit Familiennachzug
- Schutzsuchende
- Asylsuchende
- Einwanderer
- Migranter
- Flüchtling
- Asylsuchender
- Gastarbeiter
- Neuankömmling
- Zugewanderte
- Ausländer
- Nicht-EU-Bürger (in Deutschland)
- Zuwanderer
- Immigrant
- Neueingesessene
- Eingebürgertem (wenn der Aussiedler bereits Staatsbürger ist)
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
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- Aussiedlern
- Aussiedlers
Schreibweise
Aussiedler
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Aussiedler
Als Aussiedler und Spätaussiedler versteht man Zuwanderer deutscher Abstammung, die aus einem Staat des ehemaligen Ostblocks in die Bundesrepublik Deutschland kamen, um dort ansässig zu werden. Bis Ende der 1980er Jahre kamen die meisten aus Polen und Rumänien, seit 1990 meist aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Bis zum 31. Dezember 1992 wurden im amtlichen Sprachgebrauch solche Menschen Aussiedler genannt,
die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie gleichfalls deren Abkömmlinge und Ehepartner anderer Volkszugehörigkeit (gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BVFG), die nach Deutschland übergesiedelt sind, oder
die als deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik übergesiedelt sind, sowie die Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung begleitet haben.
Spätaussiedler werden Menschen nur dann genannt, wenn sie ab dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik Deutschland zugezogen sind. Wer vor dem 1. Januar 1993 in die Bundesrepublik migriert und als Aussiedler anerkannt worden ist, behält (unabhängig von der Begriffsverwendung in der Umgangssprache) den Aussiedler-Status. Die Anerkennung als Aussiedler oder Spätaussiedler erfolgt nach dem Bundesvertriebenengesetz. Vor allem sollen die Begriffe Aussiedler und Spätaussiedler die Angehörigen von deutschen Minderheiten erfassen, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa, aber auch teilweise in Zentralasien gelebt haben und nach Deutschland ausgereist sind.
Quelle: wikipedia.org
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