Anderes Wort für elektronische Patientenakte - Synonyme für elektronische Patientenakte
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elektronische Patientenakte

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Erklärung für elektronische Patientenakte

Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA oder eGA) oder elektronische Patientenakte (ePA), englisch electronic health record oder electronic patient record, ist eine elektronische Akte, also eine Form einer Datenbank, mit deren Hilfe Gesundheitsdaten von Krankenversicherten (z. B. Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien) sektor- und fallübergreifend sowie landesweit einheitlich gespeichert, verändert und abgerufen werden können. Die elektronische Gesundheitsakte ist ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sollen sie bei Bedarf überall und ohne Zeitverlust abrufen können, sofern der Patient, der die alleinige Verfügungsgewalt über seine Akte hat, dem zustimmt. Die Daten können je nach Modell zentral oder dezentral gespeichert werden. Die Ausgestaltung der landesweiten Systeme wird zumeist gesetzlich geregelt, auch um einen hohen Gesundheitsdatenschutz sicherzustellen. Als Zugangsschlüssel sollen die von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (e-card in Österreich bzw. elektronische Gesundheitskarte in Deutschland und in der Schweiz) und die Heilberufsausweise (HBA) dienen. Das Ziel der Neuerung ist es, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen steuern zu können. Darin unterscheiden sich die staatlich geplanten Systeme grundlegend von privaten internetbasierten Angeboten wie Google Health, HealthVault (Microsoft) oder Evita (Swisscom). Österreich startete die nationale elektronische Gesundheitsakte (ELGA) am 2. Januar 2014. In Deutschland wurde das Konzept seit 2011 mit regionalen Modellversuchen erforscht. Am 1. Januar 2021 ist auch dort die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen gestartet. Bis zum 15. Januar 2025 soll jeder gesetzlich Krankenversicherte eine ePA erhalten, sofern er nicht widerspricht (Opt-out-Verfahren). In den Modellregionen Franken, Hamburg und Umland sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens startete am 15. Januar 2025 in rund 300 Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern die Pilotphase für die elektronische Patientenakte (ePA).

Quelle: wikipedia.org

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