Anderes Wort für beglaubigen?
Folgende Synonyme für beglaubigen sind uns bekannt
- Bestätigen
- Verifizieren
- Authentifizieren
- Legitimieren
- Rechtfertigen
- Bekräftigen
- Zustimmten
- Beurkunden
- Schriftlich bestätigen
- Offiziell bestätigen
- Ausstellen
- Anerkennen
- Verpflichtend bestätigen
- Unterzeichnen (unter bestimmten Umständen)
- Approbieren
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- eine Abschrift beglaubigen
- Notarinnen | beurkundender Notar | beglaubigender Notar | zum Notar bestellt werden | etw. vor einem Notar unterzeichnen | einen Notar von der Liste streichen
- Vertrag, der durch konkludentes Handeln zustande gekommen ist | unbefristeter Vertrag | getreu dem Vertrag | laut Vertrag | noch zu erfüllender Vertrag | den Vertrag ändern | einen Vertrag annehmen | einen Vertrag aufsetzen | einen Vertrag beenden | den Vertrag beglaubigen | einen Vertrag bestätigen | einen Vertrag eingehen | einen Vertrag kündigen
- beglaubigend
- ein Schriftstück beglaubigen
- die Echtheit eines Schriftstücks/Objekts bestätigen | beglaubigend
- etw. beglaubigen
- etw. attestieren | beglaubigend
- attestiert | eine beglaubigte Übersetzung | eine Unterschrift beglaubigen | unbeglaubigt
- beglaubigend
- etw. notariell beglaubigen | notariell beglaubigend | notariell beglaubigt | beglaubigt notariell | beglaubigte notariell | Ausfertigung mit notariell beglaubigter Unterschrift
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- beglaubigtest
- beglaubigtet
Schreibweise
beglaubigen
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für beglaubigen
Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder Abschrift, als öffentliche Beglaubigung durch einen Notar oder als amtliche Beglaubigung durch eine andere landesrechtlich hierzu ermächtigte Behörde. Es ist allgemein eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen.
Von der Beglaubigung ist die Beurkundung zu unterscheiden. Bei der Beglaubigung wird lediglich die Unterschrift oder die Abschrift eines Dokuments beglaubigt, hingegen bezieht sich die Beurkundung ebenfalls auf den Inhalt des Schriftstückes.
Quelle: wikipedia.org
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