Anderes Wort für Zwang?
Folgende Synonyme für Zwang sind uns bekannt
- Urlaubsgeld schenken (impliziert, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss)
- Unfallurlaub einräumen
- Kündigung vorzeitiger Urlaub aussprechen
- Zwangspause verordnen
- Entgeltfortzahlung während Urlaubsanspruchs in Anspruch nehmen (indiziert das, dass der Mitarbeiter sich um den Lohn freuen wird)
- Verhinderungsurlaub anerkennen (für Gesundheitszwecke oder andere Gründe)
- Arbeitsfreistellung veranlassen
- Entgeltfortzahlungspausen in Anspruch nehmen (ein spezieller Fall von Zwangspause, da die Fortzahlung des Gehalts dabei nicht notwendig ist)
- Urlaubsansprüche auszahlen
- Beurlaubung erteilen
- Entgeltfortzahlung aufgrund Gesundheit anerkennen (eine besondere Form von Zwangspause für gesundheitliche Gründe)
- Krankengeld beantragen
- Ausfallbeihilfe in Anspruch nehmen
- Verhinderungstag einräumen
- Kurzarbeit wegen gesundheitlicher Probleme
- Beachten Sie, dass einige dieser Begriffe nicht direkt "in den Zwangsurlaub schicken" implizieren, aber in diesem Kontext oft verwendet werden. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen und Anforderungen des Arbeitsrechts im jeweiligen Fall zu berücksichtigen.
- Urlaubszwang erlassen
- Personalkurzarbeit anordnen
- Freiwilligenurlaub beenden
- Vertragsbeendigung vornehmen (wird aber nur bei Kündigung angewendet)
- Personalabbau durch Zwangsurlaub umsetzen
- Mitarbeiter in den Noturlaub schicken
- Urlaubs- oder Kurzarbeitsanordnung erteilen
- Freizeit von Angestellten beschneiden
- Arbeitszeitreduzierung anordnen
- Personalkürzung durch Zwangsurlaub
- Abbaudisposition durch Zwangsurlaub umsetzen
- Urlaubszwang verhängen
- Kurzarbeit veranlassen
- Mitarbeiter in den Notstand versetzen (weniger üblich)
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- Angestellte in den Zwangsurlaub schicken
- Anwaltszwang
- Flüssigmachung | freiwillige/zwangsweise Liquidation | Auflösung eines Fonds | Auflösung von Rücklagen | Liquidation unter gerichtlicher Aufsicht | in die Liquidation gehen | Die Abwicklung wird durchgeführt.
- Beschlagnahme und Zwangsverwaltung | Zwangsvollstreckung im Wege der Zwangsverwaltung | Vermögenswerte unter Zwangsverwaltung stellen
- Zwänge | enges Zeitkorsett | unter Zwang handeln | zwanglos
- Beschützerverhalten | ein fast zwanghaftes Beschützerverhalten gegenüber seiner Familie an den Tag legen | Die Beschützerhaltung meines Freundes überschreitet zeitweise die Grenze zum Kontrollverhalten. | Die Anwältin ist bekannt dafür, dass sie ihre Klienten energisch in Schutz nimmt.
- Börsenzwang
- Börsezwang
- Bundeszwang
- Deckung | Deckung anschaffen | Deckungskauf der Baissepartei | Zwang zu einem Deckungskauf | zu Deckungskäufen zwingen
- das Diktat (Sachzwang
- Zwängerei
- Zwang | Er spürte den unwiderstehlichen Drang, ihr die Wahrheit zu sagen. | Das Berühren der Laternenmaste wurde zwanghaft.
- zwangsweise Durchführung | Durchsetzungsbefugnisse | eine Zwangsmaßnahme ergreifen/anwenden | Vorbeugungs- oder Zwangsmaßnahmen ergreifen
- Einweisung | Zwangseinweisung in eine psychiatrische Anstalt
- Zwangsenteignung | Grundenteignung ohne Entschädigung
- Zwanglosigkeit
- Frack | Essen mit Frackzwang | einen Frack tragen
- Fraktionszwang
- Klubzwang
- Fraktionstreue | dem Fraktionszwang unterliegen | sich der Fraktionsdisziplin beugen/unterwerfen | sich über die Fraktionsdisziplin hinwegsetzen | Der Fraktionszwang ist aufgehoben.
- Fraktionszwang
- Befehle der Zwangsverwaltung
- Zwang | gewaltsam
- zwangsweise | mit roher Gewalt | der Gewalt weichen | sich Gewalt antun | Gewalt anwenden | Die Androhung oder tatsächliche Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Staaten ist als politisches Instrument abzulehnen.
- Gewissenszwang
- Gotteszwang
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Schreibweise
Zwang
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Zwang
Zwang ist die subjektive Wahrnehmung einer dem eigenen freien Willen entgegengesetzten Beeinflussung und Nötigung, die mit Ich-Fremdheit einhergeht. Zwang kann in doppelter Hinsicht beschrieben werden, einerseits als gefährliche äußere Bedrohung und andererseits als innerseelischer Zustand, was die Handlungsfreiheit unterlegener Personen gleichermaßen einschränkt und deren Verhalten und Handlungsweisen bestimmt. Objektiv sind die äußeren, aber auch einzelne seelische Zwangserscheinungen feststellbar.(a)
Quelle: wikipedia.org
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