Anderes Wort für Versicherungsgesellschaft?
Synonym für Versicherungsgesellschaft?
Schreibweise Versicherungsgesellschaft?
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- Feuerversicherungsgesellschaft
- Lebensversicherungsgesellschaft
- Rückversicherungsgesellschaft
- Rückversicherungsgesellschaften
- Rückversicherungsgesellschaft
- zunächst … und dann … | Die Berufung erfolgt zunächst für zwei Jahre. | Verständigen sie zunächst die Polizei und setzten Sie sich dann mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung.
- Vorversicherer | Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit
- etw. versichern | versichernd | versichert | versichert | versicherte | sein Haus gegen Feuer versichern | bei einer Versicherungsgesellschaft eine Lebensversicherung über 100.000 EUR abschließen | Das Objekt ist gegen alle Gefahren voll versichert.
- nicht anerkannt | das Recht der Versicherungsgesellschaft, die Haftungsübernahme zu verweigern | die Schulden nicht anerkennen | der Erfüllung aller Verträge verweigern, die Barzahlung vorsehen
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Schreibweise
Versicherungsgesellschaft
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Versicherungsgesellschaft
Ein Versicherer (rechtlich Versicherungsträger, veraltet Assekuranz), umgangssprachlich Versicherung, ist die Partei eines Versicherungsvertrages, die Versicherungsschutz gewährt (Versicherungsgeber). In einem Versicherungsvertrag können mehrere Parteien Versicherer sein (Mitversicherung). Die Partei, der Versicherungsschutz gewährt wird, die also Versicherung nimmt, ist der Versicherungsnehmer.
Der Versicherer muss in Deutschland, Österreich und der Schweiz immer ein Unternehmen (Versicherungsunternehmen) in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, einer Anstalt des öffentlichen Rechts oder Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. In anderen Ländern können durchaus auch Einzelpersonen, zum Beispiel in Großbritannien die names von Lloyd’s of London, Versicherer sein. Im rechtlichen Sprachgebrauch wird vereinfachend jeder Versicherer als Versicherungsunternehmen bezeichnet. Rechtlich ist jede natürliche oder juristische Person, die das Versicherungsgeschäft betreibt, ein Versicherer. Andere Finanzdienstleistungen (zum Beispiel die Immobilienfinanzierungs- und Kapitalisierungsgeschäfte der Lebensversicherer) dürfen von Versicherern in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur als Nebenleistung oder auf fremde Rechnung, als Vermittler für einen anderen Anbieter, angeboten werden.
Quelle: wikipedia.org
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