Anderes Wort für Verhaftung?

Synonym für Verhaftung?
Schreibweise Verhaftung?

Anderes Wort für Verhaftung - Synonyme für Verhaftung
Anderes Wort für Verhaftung - Synonyme für Verhaftung

Folgende Synonyme für Verhaftung sind uns bekannt

Ähnliche Wörter

  • sich einer Sache bemächtigen | jdn. im Besitz stören | jdn. in Besitz von etw. setzen | den Besitz an/von etw. wiedererlangen | wieder in den Besitz eingesetzt werden | Besitz einer verbotenen Waffe | auf Räumung klagen | eine Erbschaft antreten | Beide Pistolen befinden sich im Besitz der rechtmäßigen Eigentümer. | Bei seiner Verhaftung hatte er 124 gefälschte DVDs bei sich. | Wie ist das Gemälde in seinen Besitz gelangt?
  • Verhaftung | Festnahmen vornehmen | Bei seiner Festnahme war er stark alkoholisiert. | Sie leisteten bei ihrer Verhaftung keinen Widerstand.
  • Massenverhaftung
  • ausgelöst | Der Schritt hat öffentliche Kritik hervorgerufen. | Seine Verhaftung löste einen Aufschrei in der Filmbranche aus.

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  • Verhaftungen

Schreibweise


Verhaftung

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Erklärung für Verhaftung

Eine Verhaftung ist der Beginn der Haft durch Vollzug eines Haftbefehls. Dabei wird eine mit Haftbefehl gesuchte Person gefangen genommen und für einen (offenen oder bestimmten) Zeitraum behördlich verwahrt. Die Gründe für eine Haft können mannigfaltig sein. Es handelt sich um hoheitliches Handeln im Bereich der Justiz, bei der Mitwirkung der Polizei auch im Bereich der Exekutive. Es wird vor allem in das Recht der Freiheit der Person eingegriffen. Die Verhaftung ist (mindestens in der juristischen Fachsprache) von anderen Maßnahmen zu unterscheiden: der Festnahme und dem Gewahrsam (beachte jedoch doppelfunktionale Maßnahmen). Rechtsgrundlage für Verhaftungen sind jeweils die Strafprozessordnung, das Strafvollzugsgesetz oder die Zivilprozessordnung. Haftbefehle werden z. B. in Deutschland von einem zuständigen Richter oder (in der Strafvollstreckung) vom zuständigen Rechtspfleger ausgestellt. Offene Haftbefehle werden in einem Fahndungsbuch veröffentlicht und in Datensysteme der Justiz und Polizei (INPOL, SIS und andere) eingestellt. Die Verhaftung ist dem Betroffenen alsbald möglich zu eröffnen, z. B. durch Aushändigung des Haftbefehls oder Verlesung. Hierzu sind nur befugte Amtsträger befugt (z. B. Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, Justizvollzugsbeamte).

Quelle: wikipedia.org

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