Anderes Wort für Urkunde?

Synonym für Urkunde?
Schreibweise Urkunde?

Anderes Wort für Urkunde - Synonyme für Urkunde
Anderes Wort für Urkunde - Synonyme für Urkunde

Folgende Synonyme für Urkunde sind uns bekannt

  • Änderungsurkunde
  • Modifikationsurkunde
  • Umänderungsurkunde
  • Revisionsschrift
  • Nachtragsurkunde
  • Ergänzungsurkunde
  • Anpassungsurkunde
  • Überarbeitungsurkunde
  • Korrektururkunde
  • Aktualisierungsurkunde

Ähnliche Wörter

  • Abänderungsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Abtretungsurkunde
  • Urkunden
  • Urkundenpapier
  • Aktienurkunde
  • Annahmeurkunde
  • Urteilsausfertigung | Ausfertigung einer Urkunde | einen Wechsel in mehreren Ausfertigungen ausstellen | in zweifacher/dreifacher/vierfacher/fünffacher Ausfertigung
  • Avalurkunde
  • Beitrittsurkunde
  • Berufungsurkunde
  • Diplomurkunde
  • rückständige Dividende in Form von Schuldurkunden | eine Dividende ausfallen lassen | Verhältnis von Gewinn zu Dividende | Die Dividende ist festgesetzt worden.
  • Ehrenurkunde
  • Abfassung der Eigentumsübertragungsurkunden
  • Einbürgerungsurkunde
  • besondere Prozessvollmacht | Diese Urkunde ermächtigt zur Vornahme der Handlung.
  • Ermächtigungsurkunde
  • Ernennungsurkunde
  • Bestallungsurkunde
  • Bestellungsurkunde
  • Bestallungsurkunden
  • Bestellungsurkunden
  • Ausfertigen einer Urkunde | Datum der Errichtung der Urkunde | Errichten/Ausfertigen eines Vertrags
  • Ersatzurkunde
  • Ersatzurkunden
  • Geburtsurkunde
  • Gründungsurkunde
  • Verfassungsurkunde
  • Verleihungsurkunde

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  • Urkunden

Schreibweise


Urkunde

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Urkunde

Eine Urkunde (von althochdeutsch urchundi „Erkenntnis“; mittelhochdeutsch urkúnde „Zeugnis“, „Beweis“) ist eine schriftlich niedergelegte und häufig beglaubigte Erklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft haben vor allem öffentliche Urkunden, die von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben ausgestatteten Person (Notar, Gerichtsvollzieher, Standesbeamter, Ziviltechniker) innerhalb ihres Geschäftsbereiches ausgestellt worden sind. Wichtige Erklärungen (z. B. Testamente) und Verträge können daher notariell beurkundet werden. Bei Grundstückskaufverträgen ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben, also Pflicht. Der Notar dokumentiert die durch ihn beurkundeten Schriftstücke in seiner fortlaufend nummerierten Urkundenrolle.

Quelle: wikipedia.org

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