Anderes Wort für Transferzahlung - Synonyme für Transferzahlung
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Transferzahlung

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Erklärung für Transferzahlung

Transferleistungen sind staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen, ohne dass eine Gegenleistung durch die begünstigten Transferempfänger erfolgt. Transferleistungen sind ein Instrument des Sozialstaates zur Vermögensumverteilung. Aus der Perspektive des zahlenden Staates spricht man von Transferleistungen, aus der Sicht des Empfängers von Transfereinkommen. Klassische Transferleistungen sind Sozialleistungen, denen keine vorherige Zahlung von Beiträgen vorangeht, in Deutschland beispielsweise Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, staatliche Rentenzuschüsse für ehemalige Geringverdiener und die staatliche Förderung von Auffanggesellschaften. Auch die Transferzahlungen innerstaatlicher Systeme des Finanzausgleichs werden als Transferleistungen betrachtet, weil sie ohne Gegenleistung erfolgen und letztlich natürlichen Personen und Unternehmen zugutekommen. Versicherungsleistungen sind dagegen grundsätzlich keine Transferleistungen, weil sie bei Vertragsfreiheit auf äquivalenten Gegenleistungen basieren. Pflichtversicherungen wie Renten und Pensionen sind andererseits aber auch Instrumente der staatlichen Umverteilung und sind durch verpflichtende einkommensabhängige Abgaben steuerähnlich finanziert. Sie werden somit von einigen Ökonomen ebenfalls den Transferleistungen zugerechnet. An Unternehmen gezahlte Subventionen erfüllen ebenfalls die obige Definition und werden somit volkswirtschaftlich teilweise ebenfalls zu den Transferleistungen gerechnet. In der Makroökonomie und insbesondere in Konjunkturmodellen werden im Unterschied dazu sogenannte Transfers (oder Transferzahlungen) betrachtet. Dies sind Nettozahlungen ohne Gegenleistung zwischen den Sektoren der Volkswirtschaft. Im Sinne der Makroökonomie sind auch Steuerzahlungen des privaten Sektors an den Staat Transfers, die im Rahmen der betrachteten Modelle mit den gegenleistungsfreien Zahlungen des Staates an Bürger und Unternehmen zu verrechnen sind.

Quelle: wikipedia.org

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