Anderes Wort für Staatsbürger?

Synonym für Staatsbürger?
Schreibweise Staatsbürger?

Anderes Wort für Staatsbürger - Synonyme für Staatsbürger
Anderes Wort für Staatsbürger - Synonyme für Staatsbürger

Folgende Synonyme für Staatsbürger sind uns bekannt

  • Blutschutzgesetz
  • Abkunftsprinzip
  • Herkunftsrecht
  • Stammesgesetz
  • Erbanrechte
  • Blutsverwandtenprüfung
  • Heimatprinzip
  • Familienstandsgesetz
  • Ausländerabstammungsregelung
  • Nationalitätsgesetz
  • Abstammungsrecht
  • Vaterlandsrecht
  • Heimatrecht
  • Zugehörigkeitsprinzip
  • Geschlechtertrennung

Ähnliche Wörter

  • Abstammungsprinzip bei der Staatsbürgerschaft
  • Doppelstaatsbürger
  • Rechtspflicht | eine Pflicht tun | seine Pflicht erfüllen | seine Pflicht vernachlässigen | seine Pflicht verletzen | ausdrückliche Pflicht | mitinbegriffene Pflicht | staatsbürgerliche Pflichten | Erfüllung der Pflicht | Die Pflicht ruft.
  • Staatsbürger | ein saudiarabischer Staatsangehöriger | ausländische Staatsbürger | Nicht-EU-Bürger
  • Staatsbürgerschaft
  • doppelte Staatsbürgerschaft | die französische Staatsbürgerschaft besitzen | 2012 wurde ihm die Schweizer Staatsbürgerschaft verliehen.
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Staatsbürgerkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Territorialitätsprinzip bei der Staatsbürgerschaft
  • gegen gewesen | Die meisten Religionen lehnen Gewalt strikt ab. | Die Partei ist ganz klar gegen die doppelte Staatsbürgerschaft eingestellt. | Die Gemeinde ist dagegen.
  • ausländischer Staatsbürger
  • ausländische Staatsbürger
  • staatsbürgerlich
  • Staatsbürger…
  • Bürger… | staatsbürgerliche Pflicht
  • Pflicht als Staatsbürger | Bürgerengagement

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Schreibweise


Staatsbürger

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Staatsbürger

Eine Staatsbürgerschaft baut auf der Staatsangehörigkeit auf und kennzeichnet Rechte und Pflichten einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. In den meisten Fällen ist die Frage nach der Staatsangehörigkeit mit der Staatsbürgerschaft zu beantworten, der rechtlichen Zugehörigkeit zur Gemeinschaft (Rechtsgemeinschaft) von Bürgern eines Staates, den Staatsbürgern. Deren Nationalität steht nicht zwangsläufig in unmittelbaren Bezug zu einem Staat, da Letztere als ethnisch-sozialer Begriff nach Herkunft und Abstammung fragt, andererseits lediglich die Staatsangehörigkeit meinen kann. So kann sich die Gemeinschaft der Bürger eines Staates aus vielen unterschiedlichen Nationalitäten zusammensetzen mit nationalen Mehrheiten und Minderheiten. Ein Staat regelt den Erwerb und Verlust seiner Staatsbürgerschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten in eigenen Gesetzen. So wird im deutschen Rechtskreis die Staatsbürgerschaft in der Regel durch Geburt und in Abhängigkeit von der Staatsbürgerschaft der Eltern erworben oder durch eine Einbürgerung. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen entsprechend angewandt. Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus (politische Mitgestaltung, Souveränitätsteilhabe). Staatsbürgerliche Pflichten können im modernen Staatsverständnis beispielsweise die Wehrpflicht, die Wahlpflicht oder die Pflicht sein, auch bei ausländischem Wohnsitz Steuern zu zahlen. Eine Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nur von einem souveränen Staat im Sinne des Völkerrechts vermittelt werden. Die Staatsbürgerschaft ist eine individuelle Ausprägung des staatskonstitutiven Elements Staatsvolk, wonach ein Staat völkerrechtlich nur solange als solcher angesehen werden kann, als er neben Staatsgebiet und Staatsgewalt auch ein Staatsvolk hat (→ Drei-Elemente-Lehre). Die durch die Staatsbürgerschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger wirken über das Hoheitsgebiet hinaus und werden auch von anderen Staaten anerkannt. Historisch betrachtet ist die Staatsangehörigkeit eine „Institution des Nationalstaates“. Gehören die Staatsbürger (ausschließlich oder überwiegend) einer gemeinsamen Nationalität an, so spricht man von einem (reinen) Nationalstaat; gehören die Staatsbürger (zumeist) unterschiedlichen Nationalitäten an, so spricht man von einem Nationalitätenstaat, Vielvölkerstaat, vereinzelt auch von Plurinationalstaat oder einem multikulturellen Staat. Die Staatsbürgerschaft wird in einem auf die Person ausgestellten Dokument, beispielsweise dem Personalausweis oder Reisepass, vermutungsweise dokumentiert. In einigen Staaten wird dabei zusätzlich auch die Nationalität angegeben. Ein amtlicher Nachweis der Staatsbürgerschaft in Deutschland kann mit dem Staatsangehörigkeitsausweis geführt werden, der auf Antrag ausgestellt wird.

Quelle: wikipedia.org

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