Anderes Wort für Schuldner?
Folgende Synonyme für Schuldner sind uns bekannt
🙁 Es wurden keine Synonyme für Schuldner gefunden.
Ähnliche Wörter
- Bürginnen | bezahlter Bürge | Frauen, die als Bürge für die Schulden ihrer Ehemänner eintreten | sich einen Bürgen suchen | einen Bürgen stellen | seinen Bürgen in Anspruch nehmen | Mehrere Mitbürgen haften als Gesamtschuldner.
- Bürgschaft | Bürgschaft für Schulden | Bürgschaft für ein Darlehen | selbstschuldnerische Bürgschaft | für jdn. Bürgschaft leisten
- Drittschuldner
- eine Forderung beim Drittschuldner pfänden lassen
- dem Drittschuldner einen Pfändungsbeschluss/ein Zahlungsverbot zustellen
- Forderungspfändung beim Drittschuldner
- Beschlagnahme beim Drittschuldner
- Vorschreibung | befristete Zahlungsaufforderung an einen Schuldner unter Androhung eines Konkursverfahrens
- Geltendmachung eines Pfandrechts/einer Hypothek und Ausschluss des Schuldners von einem Auslösungsrecht | gerichtlicher Vollstreckungsbeschluss in Bezug auf ein Pfandrecht/eine Hypothek | vorläufige gerichtliche Verfallserklärung in Bezug auf belastetes Vermögen | rechtskräftiger Gerichtsbeschluss zur Vollstreckung des Pfandrechts/der Hypothek
- Gemeinschuldner
- Gesamtschuldner | als Gesamtschuldner haften
- Gesamtschuldnerschaft
- Herausgabeschuldner
- Herausgabeschuldner
- Herausgabeschuldnerin
- Herausgabeschuldnerinnen
- Hypothekenschuldner
- Hypothekenschuldnerin
- Klage auf auf Ausschluss des Pfandgebers/Hypothekenschuldners von einem Auslösungsrecht
- Pfändung | Inbesitznahme wegen Miet-/Pachtrückstands | Verkauf in Beschlag genommener Gegenstände des Schuldners | gerichtliche Ermächtigung zur Beschlagnahme durch den Gläubiger | der Beschlagnahme unterliegen | etw. mit Beschlag belegen
- Pfändungsbeschluss für den Drittschuldner
- Zahlungsverbot an den Drittschuldner | dem Drittschuldner ein Zahlungsverbot zustellen
- Pfändungspfandrecht | Pfändungspfandrecht beim Drittschuldner
- Pfandgläubiger beim Drittschuldner
- Partei, die eine Forderungspfändung beim Drittschuldner erwirkt hat
- Pfandschuldner
- Regressschuldner
- jds. Schulden bei einem Drittschuldner beschlagnahmen lassen
- bei jdm. eine Drittschuldnerpfändung vornehmen lassen
- Schuldnerberatung
Diese Wörter könnten Sie auch interessieren
- Schuldnern
- Schuldners
Schreibweise
Schuldner
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Schuldner
Als Schuldner wird eine natürliche oder juristische Person bezeichnet, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis gegenüber dem Gläubiger eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist dabei regelmäßig verpflichtet, eine bestimmte Leistung oder Gegenleistung (Geldzahlung) zu erbringen. Regelmäßig sind Schuldverhältnisse so konzipiert, dass beide Parteien sowohl Gläubiger als auch Schuldner sind, klassischerweise bei gegenseitigen Verträgen, wie dem Kauf-, Miet- oder Dienstvertrag.
Das Recht der Schuldverhältnisse ist im zweiten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Darin werden Inhalt, Vertragsgestaltung und Erlöschen von Schuldverhältnissen sowie die Übertragung und Übernahme von Forderungen und Schuldverhältnisse in Mehrpersonenverhältnissen geregelt. Einen großen Teil nehmen die einzelnen Schuldverhältnisse ein § 433 ff. BGB. Die Verpflichtung zu Leistungen folgt den § 241 ff. BGB. Der Gläubiger ist danach berechtigt, vom Schuldner eine Leistung zu fordern, wobei die Leistung auch in einem Unterlassen bestehen kann. Ein Schuldnerstatus kann auch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis resultieren, etwa aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB).
Dem Schuldner obliegt, die Leistung zur rechten Zeit, am rechten Ort und in vertragsgemäßer Weise unter Beachtung von Treu und Glauben zu erbringen.
Quelle: wikipedia.org
Schuldner als Bild teilen
Du möchtest andere auf die richtige Schreibweise von Schuldner hinweisen? Hier kannst du passende Bilder zu "Schuldner" direkt auf Social Media teilen. Klicke dazu einfach bei dem jeweiligen Bild auf und wähle die gewünschte Variante bzw. Social Media Plattform aus.