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Schreibweise
Schlussvortrag
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Schlussvortrag
Das Plädoyer (Verb 'plädieren', frz. plaider 'Gericht halten, reden [vor Gericht], prozessieren'), im Gesetz Schlussvortrag genannt, ist bei einem Strafverfahren die zusammenfassende Schlussrede des Staatsanwalts und des Verteidigers (§ 258 StPO), des Nebenklägers (§ 397 StPO), des Privatklägers (§ 385 StPO), des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters im Jugendstrafverfahren (§ 67 Abs. 1 JGG) sowie des Einziehungsbeteiligten (§ 433 Abs. 1 StPO).
Schlussvorträge sollen vor dem letzten Wort des Angeklagten (§ 258 Abs. 2 HS 2, Abs. 3 StPO) und vor dem Urteil den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt zusammenfassen und nach rechtlichen Gesichtspunkten bewerten.
Im nicht-juristischen Kontext ist ein Plädoyer ein Appell, mit dem etwas entschieden befürwortet oder abgelehnt wird.
Quelle: wikipedia.org
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