Anderes Wort für Rechtsmittel?

Synonym für Rechtsmittel?
Schreibweise Rechtsmittel?

Anderes Wort für Rechtsmittel - Synonyme für Rechtsmittel
Anderes Wort für Rechtsmittel - Synonyme für Rechtsmittel

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  • vollständige Ausschöpfung | Erschöpfung verwaltungsinterner Rechtsmittel | Erschöpfung innerstaatlicher Rechtsmittel | Erschöpfung eines Rechts | Erschöpfung der Reserven | vollständige Ausschöpfung der Quoten
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Rechtsbehelf | Rechtsmittel gegen ein Urteil | Rechtsmittel einlegen
  • Rechtsmittel…
  • Rechtsmittelinstanz
  • Rechtsmittelverfahren
  • Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft aufgrund Rechtsscheins/schlüssigen Verhaltens | Unzulässigkeit wegen Widerspruchs zu einer früheren Zusage | Unzulässigkeit wegen einer falschen Aussage im Vorfeld | Unzulässigkeit wegen Widerspruchs zu einer früheren Garantiezusage | Unzulässigkeit wegen versäumter Rechtshandlungen im Vorfeld | Unzulässigkeit wegen stillschweigender Duldung im Vorfeld | Unzulässigkeit wegen Widerspruchs zu einem früheren Verzicht auf ein Rechtsmittel | Gesellschafter aufgrund Rechtsscheins/schlüssigen Verhaltens | einen Widerspruch zu früheren Rechtshandlungen geltend machen | Vollmacht aufgrund Rechtsscheins/schlüssigen Verhaltens
  • Gebrauch gemacht | Macht ausüben | Funktionen ausüben/wahrnehmen | ein Optionsrecht ausüben | von einem Vorrecht Gebrauch machen | von einem Recht/Rechtsmittel Gebrauch machen | die gebotene Sorgfalt walten lassen

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Schreibweise


Rechtsmittel

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Rechtsmittel

Ein Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung. Das Rechtsmittel ist abzugrenzen gegen den Oberbegriff Rechtsbehelf, mit dem allgemein die Anfechtung einer staatlichen, also auch behördlichen Entscheidung beschrieben wird. Daher können Rechtsmittel auch als Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Entscheidungen definiert werden. Abweichend davon wird in Österreich und der Schweiz der Begriff Rechtsmittel für jede Anfechtung einer (gerichtlichen oder behördlichen) Entscheidung verwendet. Im deutschen Staatshaftungsrecht bezeichnet der Begriff neben Berufung, Revision und Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen auch alle anderen Rechtsbehelfe gegen eine Amtshandlung, die sich dazu eignen, die beanstandete Amtshandlung und mit ihr einen Schaden abzuwehren. Dazu gehören auch Erinnerung, Gegenvorstellung, Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Quelle: wikipedia.org

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