Anderes Wort für Parkmöglichkeit - Synonyme für Parkmöglichkeit
Anderes Wort für Parkmöglichkeit - Synonyme für Parkmöglichkeit

Folgende Synonyme für Parkmöglichkeit sind uns bekannt

  • Bahnhofsplatz mit ausreichender Parkfläche
  • Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB) mit großzügiger Erschließung
  • Güterbahnhof mit bequemen Anfahrtsmöglichkeiten
  • Hauptbahnhof mit umfangreichen Parkoptionen
  • Verkehrsknotenpunkt mit gepflasterten Parkplätzen
  • Zugang zum Bahnhofsgebäude mit viel Platz für Fahrzeuge
  • Bahnhof mit bequemen Überlandbusverbindungen und ausreichendem Parkplatz
  • Großes Bahnunternehmen mit verkehrsberuhigten Parkanlagen
  • Verkehrsknotenpunkt in der Nähe von Zug- oder Busstationen
  • Einfacher Zugang zur Station mit großen Parkplätzen für Passagiere
  • Bahnhof mit guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und reichlich Parkmöglichkeiten
  • Güterbahnhofsgebäude mit großem, gepflastertem Parkplatz
  • Hauptzollamt oder Zentralstation für Warenverkehr
  • Bahnhof in einem modernen, verkehrsberuhigten Stadtteil mit vielen Parkplätzen
  • Station am wichtigen Verkehrsknotenpunkt mit zahlreichen freien Parkmöglichkeiten

Ähnliche Wörter

  • Bahnhof mit guten Parkmöglichkeiten
  • Parkplätze | kostenpflichtiges Parken | Parkplätze für die Mitarbeiter | Es gibt ausreichend Parkmöglichkeiten. | Beim Hotel gibt es Gratisparkplätze.
  • Parkmöglichkeit im Innenhof.

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Schreibweise


Parkmöglichkeit

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Parkmöglichkeit

Parken oder Parkieren (Schweizer Hochdeutsch; über das englische park „einhegen, in einem Park abstellen“ schließlich zu spätlateinisch parricus „Gehege“) bezeichnet den Vorgang, ein betriebsfähiges und zugelassenes Fahrzeug für unbestimmte Zeit abzustellen (in Deutschland ein so genannter Abstellvorgang, in Österreich ein Abstellen des Fahrzeuges). Dabei handelt es sich um einen zulässigen Gemeingebrauch, das Fahrzeug ist dem ruhenden Verkehr zuzuordnen. Das Parken ist wie das Halten überall dort gestattet, wo es nicht durch Halt- (Österreich: Halte-) oder Parkverbote untersagt ist. Zur besseren Ausnutzung des Parkraums ist platzsparendes Parken unabdingbar. Ausreichend Platz für das Ein- und Aussteigen sowie das Rangieren ist freizuhalten. Das Einparken im Straßenraum zählt neben anderen Grundfahraufgaben zur praktischen Führerscheinprüfung. Dabei unterscheidet man das Längsparken in Fahrbahnrichtung vom Schrägparken. Das zur Fahrrichtung schräge Parken erfordert weniger Geschicklichkeit. In den USA war das Schrägparken bereits Ende der 1920er Jahre weiträumig eingeführt.

Quelle: wikipedia.org

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