Anderes Wort für Nachrichtendienst - Synonyme für Nachrichtendienst
Anderes Wort für Nachrichtendienst - Synonyme für Nachrichtendienst

Folgende Synonyme für Nachrichtendienst sind uns bekannt

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Schreibweise


Nachrichtendienst

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Nachrichtendienst

Ein Nachrichtendienst oder Geheimdienst ist eine Organisation, zumeist eine Behörde, die Informationen auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln sammelt und auswertet. Die Informationen sollen zur Gewinnung von Erkenntnissen (z. B. in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Militär, Wissenschaft und Technik) dienen, an denen ihr Auftraggeber (i. d. R. Regierungen) ein Interesse hat. Während Auslandsnachrichtendienste Erkenntnisse aus und über andere(n) Staaten sammeln, kümmern sich Inlandsnachrichtendienste insbesondere um Spionageabwehr, Verfassungsschutz und Terrorismus-Bekämpfung im eigenen Land. Aufgabe kann zudem die Mitwirkung beim Geheimschutz sein. Des Weiteren wird unterschieden zwischen zivilen und militärischen Geheimdiensten. Während die Begriffe Nachrichtendienst und Geheimdienst im alltäglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt werden, bezeichnet letzterer in der Fachsprache häufig nur Dienste, die auch aktive Maßnahmen, etwa zur Beeinflussung, durchführen. Zur Abgrenzung von Nachrichtendiensten im Sinne von Nachrichten- und Presseagenturen wird teilweise auch von geheimen Nachrichtendiensten gesprochen. Was ihre Organisation und Befugnisse angeht, sind Nachrichten- und Geheimdienste in den verschiedenen Staaten recht unterschiedlich ausgestaltet. Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Nachrichtendienst für seine Informationsgewinnung und -auswertung auf freiwillige, gegebenenfalls täuschungsbedingte Angaben von Auskunftspersonen (HUMINT), die Sammlung von frei verfügbaren Daten (OSINT) und Geodaten (GEOINT) sowie auf die technische Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SIGINT) beschränkt ist, oder ob er zur Erforschung eines Sachverhalts gegenüber Personen auch verdeckte Operationen oder gar polizeiliche Befugnisse ausüben darf. Spionageoperationen werden auch als Fälle bezeichnet. Die Fallbearbeitung bzw. Fallführung erfolgt durch einen Fallführer. Manche Nachrichtendienste verfügen auch über paramilitärische Abteilungen zur Durchführung von Kommandounternehmungen, wie z. B. der zivile US-amerikanische Auslandsgeheimdienst Central Intelligence Agency (CIA). Besteht die Aufgabe eines Geheimdienstes in der Unterdrückung der eigenen Bevölkerung und insbesondere politischer Gegner, so handelt es sich um eine Geheimpolizei.

Quelle: wikipedia.org

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