Anderes Wort für Mitbewerber?

Synonym für Mitbewerber?
Schreibweise Mitbewerber?

Anderes Wort für Mitbewerber - Synonyme für Mitbewerber
Anderes Wort für Mitbewerber - Synonyme für Mitbewerber

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  • für die Nachbarn / die anderen Marktteilnehmer / die Mitbewerber ruinöse Strategie
  • etw. genau unter die Lupe nehmen | sich die Mitbewerber genau ansehen | die Gegend genau unter die Lupe nehmen | Sie sieht sich ihre Kollegen genau an und weiß, wem sie vertrauen kann.
  • im Vergleich zu jdm. dastehen | Wie stehen wir im Vergleich zu unseren Mitbewerbern da?
  • auf den Plan getreten | auftretende Probleme | Wenn neuer Bedarf entsteht, … | die Staaten, die nach dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion entstanden | das aufkommende Nationalbewusstsein im 19. Jahrhundert | Es treten neue Mitbewerber auf den Plan.
  • übertreffen | Der Netzbetreiber hat seine Mitbewerber mit einem Sonderrabatt überboten.
  • jdn. von einer Position/einem Ort verdrängen | einen Mitbewerber vom Markt verdrängen | Die Polizei versucht, die Rauschgifthändler aus der Innenstadt zu verdrängen. | Otter sind zweimal so groß wie Nerze und verdrängen sie erfolgreich von den Flüssen.
  • nachgehinkt | rückständige Gebiete | zunehmend zurückfallen | hinter der Entwicklung zurückbleiben | hinter dem Plan zurückliegen | Länder, die einen Entwicklungsrückstand aufweisen | Nicht zurückbleiben! | Der Verkauf ist momentan rückläufig. | Einer der Wanderer blieb hinter dem Rest der Gruppe zurück. | Die Produktion bleibt weiterhin weit hinter der Nachfrage zurück. | Der Präsident liegt in den Umfragen zurück. | Die Firma hinkt ihren Mitbewerbern hinterher.

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Schreibweise


Mitbewerber

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Mitbewerber

Der Mitbewerber ist ein lauterkeitsrechtlicher Begriff. Er ist zum einen Tatbestandsvoraussetzung vieler Regelungen im UWG (etwa § 4 Nr. 7, 8, 10 oder § 6 UWG), zum anderen auch eine der Anspruchsberechtigungen im Rahmen des § 8 UWG. Der Begriff ist für Deutschland in § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG legaldefiniert. Demnach ist Mitbewerber jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht. Das konkrete Wettbewerbsverhältnis besteht, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder gewerbliche Leistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und das Wettbewerbsverhalten des einen daher den anderen beeinträchtigen, d. h. im Absatz behindern oder stören kann. Es kann jedoch auch erst durch eine konkrete Handlung ein Wettbewerbsverhältnis entstehen (sogenanntes Ad-hoc-Wettbewerbsverhältnis). Bestes Beispiel dafür ist die Werbe-Aufforderung „Kaufe Onko statt Blumen“.

Quelle: wikipedia.org

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