Anderes Wort für Minijob?

Synonym für Minijob?
Schreibweise Minijob?

Anderes Wort für Minijob - Synonyme für Minijob
Anderes Wort für Minijob - Synonyme für Minijob

Folgende Synonyme für Minijob sind uns bekannt

  • Teilzeitbeschäftigter
  • Leiharbeiter (wenn es um ein Beschäftigungsverhältnis geht, das von einem Arbeitnehmer oder einer Agentur zur Verfügung gestellt wird)
  • Mini-Stellenarbeiter
  • Teilzeitmitarbeiter
  • Arbeitsnehmer auf befristeter Grundlage
  • Leiharbeitnehmer (in Bezug auf das Gesetz über die Entsendung Arbeitnehmers in eine andere Mitgliedsstaat der Europäischen Union)
  • Werkstudent
  • Praktikant
  • Student im Beschäftigungsverhältnis
  • Teilzeitbeschäftigte mit befristeter Arbeitszeit
  • Arbeitsnehmer auf Minijob-Basis (wenn es um die besonderen Vorschriften für Minijobs geht)
  • Kleinarbeitnehmer
  • Niedrigentgeltliche Arbeitnehmer (im Falle von Minijobs, bei denen eine Vergütung von maximal 450 € pro Monat gilt)
  • Teilzeitkräfte mit niedriger Arbeitszeit
  • Befristete Mitarbeiter
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Mini-Pendant
  • Teilzeitnehmer
  • Niedrigentlohnte Arbeitnehmer
  • Angestellte mit geringem Aufwand
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Mini-Arbeitnehmer
  • Kurzzeitarbeitnehmer
  • Telearbeiter (im speziellen Kontext)
  • Beauftragte Person (in einigen Fällen)
  • Leiharbeitnehmer (selten, aber möglich)
  • Arbeitsgehilfe
  • Hilfskraft (mit Einschränkungen)
  • Vertragsbeschäftigte (mit Einschränkungen)
  • Kurzzeitbeschäftigte

Ähnliche Wörter

  • Minijobber

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Schreibweise


Minijob

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung ist eine Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis, in dem das regelmäßige Arbeitsentgelt einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder das nur von kurzer Dauer ist (kurzfristige Beschäftigung). Daraus ergeben sich je nach nationalem Recht verschiedene sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten. In Deutschland spricht man auch von einem Minijob. Geringfügig Beschäftigte sind nach deutschem Recht in dieser Beschäftigung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Der Arbeitgeber trägt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Daraus folgt aber kein Krankenversicherungsschutz für den Arbeitnehmer. Nach § 40a Einkommensteuergesetz ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer möglich. Die deutsche Besteuerung von Minijobs steht insbesondere bei der Anwendung des Ehegattensplittings in der Kritik.

Quelle: wikipedia.org

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