Anderes Wort für Kläger?

Synonym für Kläger?
Schreibweise Kläger?

Anderes Wort für Kläger - Synonyme für Kläger
Anderes Wort für Kläger - Synonyme für Kläger

Folgende Synonyme für Kläger sind uns bekannt

  • Anzeiger
  • Kläger
  • Beschuldiger
  • Vorwurfsteller
  • Belasteter (in umgekehrter Bedeutung)
  • Verfasser einer Anschuldigung
  • Helfer der Justiz
  • Denunziant
  • Anzeigeperson
  • Zeuge
  • Richterliche Partei
  • Beschwerdeführer
  • Petent (in einem breiteren Sinne)
  • Informant (im Kontext von Verbrechensbekämpfung oder Untersuchungen)
  • Zeugenführer

Ähnliche Wörter

  • Ankläger
  • Anklägerin
  • Anklägerinnen
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  • Tanklager
  • Tanklager
  • Berufungskläger
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  • Berufungsklägerinnen
  • Chefankläger
  • Erddämme um ein Öltanklager
  • Gegenkläger
  • Gegenklägerin
  • Gegenklägerinnen
  • Gelenklager
  • Gelenklager
  • Klägerin
  • Klägerinnen | gemeinsame Kläger | Kläger und Beklagter | als Kläger auftreten | zugunsten des Klägers entscheiden
  • Klägergemeinschaft
  • Klagerecht
  • Klagsrecht | Einrede der mangelnden Prozessführungsbefugnis | Der Kläger muss sein Klagerecht begründen.
  • Klagerücknahme
  • Mitkläger
  • Mitklägerin
  • Mitklägerinnen
  • Nebenkläger

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Schreibweise


Kläger

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Kläger

Kläger nennt man im Zivilprozess die Person, die gegen den Beklagten das Verfahren durch Klage einleitet. Auch in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten bezeichnet man die Parteien (bzw. Beteiligten) als Kläger und Beklagter. In Familiensachen und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit bezeichnet man nach § 113 FamFG den Kläger bei Anwendung der Zivilprozessordnung als Antragsteller. Kläger können sich anwaltlich vertreten lassen, in bestimmten Fällen ist dies zwingend vorgeschrieben (Anwaltsprozess). Im Strafverfahren wird stattdessen die Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben und in der Sitzung vom Staatsanwalt vertreten. Bei Privatklagedelikten ist jedoch auch die Klageerhebung durch den Verletzten möglich, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint hat. Man spricht dann vom Privatkläger. Bei Eingriffen in höchstpersönliche Rechtsgüter können der Verletzte bzw. seine Angehörigen als Nebenkläger auftreten.

Quelle: wikipedia.org

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