Anderes Wort für Gläubiger?
Folgende Synonyme für Gläubiger sind uns bekannt
- Verbindungsübereignung
- Übergabe der Schuldenpflichtigkeit
- Übertragung des Gläubigerrangs
- Schuldübernahme
- Gläubigershift
- Schuldenverlagerung
- Verpfändungsübergang
- Gläubigerwechsel
- Umschreibung der Forderungen
- Übereignung des Rechtsstandes
- Übertragung der Gläubigerposition
- Schuldüberleitung
- Verbindungsverfügung
- Wechsel der Schuldenpflichtigkeit
- Vermögensübergabe
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- Gläubigerübergang
- Abtretung | Abtretung kraft Gesetzes | Abtretung einer Forderung | Abtretung von Forderungen | Abtretung von Gehaltsansprüchen | Abtretung einer Hypothek | Abtretung eines Urheberrechts | Abtretung zugunsten der Gläubiger
- Anleihegläubiger
- Nichtgläubiger
- Aufteilungsschlüssel für Kreditrückzahlungen an mehrere Gläubiger
- Auszahlung | telegrafische Auszahlung | Auszahlung eines Gläubigers | Auszahlung eines Teilhabers | Auszahlung der bilateralen Kredite
- peremptorische Einrede | prozesshindernde Einrede | rechtsverhindernde Einwendung | rechtvernichtende Einwendung | Einspruch wegen mangelnder Neuheit | Einspruch gegen einen Zeugen | Einwendungen gegen Ansprüche aus Besitz | Einwendungen gegen einen neuen Gläubiger | Einwendungen aus der Nichtigkeit der Ehe | Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs | Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung | Einrede der Arglist | Einreden des Bürgen | Einrede des höheren Befehls | Einrede des Mehrverkehrs | Einrede des nichterfüllten Vertrags | Einrede der Unzurechnungsfähigkeit | Einrede der Unzuständigkeit | Einrede der Verjährung | Einrede der Vorausklage | Einrede der Vorveröffentlichung | Einspruch einlegen
- Gesamtgläubiger | Gesamtgläubigen
- Gläubiger | Gläubigen
- Gläubigerin
- Gläubigerinnen | gesicherter Gläubiger
- bevorrechtigter Konkursgläubiger | Täuschung von Gläubigern, deren Forderungen besichert sind
- Gläubigeranfechtung
- Gläubigerausschuss
- Gläubigerbefriedigung
- Gläubigerbegünstigung
- Gläubigerbeirat
- Gläubigerbenachteiligung
- Gläubigergefährdung
- Schädigung der Gläubigerinteressen
- Gläubigergemeinschaft
- Gläubigerhaftung
- Gläubigerschutz
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- Gläubigerversammlung der Gläubigerversammlung | die Gläubigerversammlung einberufen
- Gläubigerverzeichnis
- Gläubigervorrecht
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Schreibweise
Gläubiger
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Gläubiger
Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist. Ein Gläubiger „glaubt“ demnach seinem Schuldner, dass dieser die Schuld (geschuldete Leistung) erbringen wird. Außerjuristisch werden Gläubiger oft Kreditoren genannt.
Quelle: wikipedia.org
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