Anderes Wort für Fahrerlaubnis?
Folgende Synonyme für Fahrerlaubnis sind uns bekannt
- Fahrerlaubniskündigung
- Fahrverbot
- Führerscheinentzug
- Vorzeitige Sperrfrist (für Mautkarten)
- Einstellung der Fahrerlaubnis
- Zeitweiliger Entzug der Fahrerlaubnis
- Suspendierung des Führerscheins
- Aufhebung der Fahrerlaubnis
- Beendigung des Führerscheinbesitzes
- Einstellungsverbot
- Vorrangiges Fahrverbots
- Temporäre Sperrung (für Mautkarten)
- Rücksicht auf die Fahrtberechtigung
- Fahrerlaubnis-Sperrfrist
- Wartefrist (für Führerscheinentzug)
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- vorübergehender Entzug der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisse
- jdn. die Fahrerlaubnis entziehen | Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
- jdm. den Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehren | einen Geschäftsführer wegen unordentlicher Geschäftsgebarung seiner Funktion entheben | jdm. für drei Monate die Fahrerlaubnis entziehen
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Schreibweise
Fahrerlaubnis
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Fahrerlaubnis
Ein Führerschein oder ein Führerausweis ist eine amtliche Bescheinigung, die ein Vorhandensein einer Fahrerlaubnis zum Führen bestimmter Fahrzeuge auf öffentlichem Verkehrsgrund belegt.
In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis, in Österreich über die Erteilung einer Lenk[er]berechtigung. In der Schweiz heißt das Dokument Führerausweis; es zeigt die Fahrberechtigung an.
Dagegen ist die Fahrerlaubnis, Lenk(er)berechtigung beziehungsweise Fahrberechtigung ein Verwaltungsakt, das heißt die behördliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Schweiz: Motorfahrzeugen) auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.
Sie ist an einen bestimmten Fahrzeugtyp gebunden: Wer die Berechtigung für eine Klasse besitzt, hat das Recht, ein Fahrzeug dieses Types zu führen. Es wird durch die zuständige Behörde erteilt und ist an die Fahreignung und den Nachweis der Befähigung in Form einer Fahrprüfung (Schweizer Hochdeutsch: Führerprüfung) geknüpft, in Deutschland nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), in Österreich nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) und dem Führerscheingesetz (FSG) und in der Schweiz nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV).
Quelle: wikipedia.org
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