Anderes Wort für Erstwohnsitz?
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Schreibweise
Erstwohnsitz
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Erstwohnsitz
Der Wohnsitz ist der räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse einer natürlichen Person. Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt oder Wohnort setzt der Wohnsitz einen rechtsgeschäftlichen Willen voraus, einen solchen zu begründen.
Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Davon abzugrenzen ist das Bundesmeldegesetz, siehe Abschnitt „Haupt- und Zweitwohnsitz“.
Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der Sitz bzw. die Niederlassung juristischer Personen (§ 24 BGB, § 29 HGB, § 4 Abs. 3 GewO).
Auch die Unterbringung in einer Notunterkunft, etwa einem Obdachlosenheim, stellt einen Wohnsitz dar.
Quelle: wikipedia.org
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