Anderes Wort für Eigentum?
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Schreibweise
Eigentum
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lat. proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet die rechtliche Herrschaft an einer Sache, welche die Rechtsordnung an einer Sache zulässt. Merkmale moderner Formen des Eigentums sind die rechtliche Zuordnung von Gütern zu einer natürlichen oder juristischen Person, die Anerkennung der beliebigen Verfügungsgewalt des Eigentümers und die Beschränkung des Eigentümerbeliebens durch Gesetze. Eigentum ist in den meisten Verfassungen als Grundrecht geschützt, aber nicht inhaltlich bestimmt. Der materiale Gehalt des Eigentums ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen des Privatrechts und Öffentlichen Rechts (Bodenrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Denkmalschutz, Umweltrecht, Steuergesetze etc.; als Besonderheit: Tierschutz) oder gerichtlichen Präzedenzfällen. Man spricht daher auch von Eigentum als einem „Bündel von Rechten und Berechtigungen“, das die Beziehungen und das Handeln zwischen Personen symbolisiert. Der Gehalt des Eigentumsbegriffs ist nicht statisch und naturgegeben, sondern entwickelt sich im Laufe der Zeit durch die gewohnheitsrechtliche Praxis, Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Allgemeinsprachlich wird häufig von „Besitz“ gesprochen, obwohl „Eigentum“ gemeint ist. Da beide Begriffe in der juristischen Fachsprache aber gegeneinander abgegrenzt sind, werden sie dort nicht synonym verwendet.
Quelle: wikipedia.org
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