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Schreibweise
Baugemeinschaft
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Baugemeinschaft
Eine Bauherrengemeinschaft (auch Baugruppe oder Baugemeinschaft) ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam – zur Eigennutzung oder Vermietung – Wohnungen, einzelne Mehrfamilienwohnhäuser, Gewerbe- oder Gemeinschaftsräume planen, bauen oder umbauen.
Die Nutzer können so, im Gegensatz zum Immobilienkauf von einem Bauträger, bereits in der Planungsphase eigene Wünsche mit einbringen, welche am Wohnungsmarkt nicht erfüllbar sind.
Dennoch werden, im Gegensatz zum individuell erstellten Einfamilienwohnhaus, die Vorteile eines Mehrfamilienwohnhauses oder einer Reihenhausanlage (diese im Gemeinschaftseigentum nach WEG) genutzt.
Auch ist es möglich, Einfluss auf die Zusammensetzung der späteren Hausgemeinschaft zu nehmen.
Die Baugemeinschaft kann einen Projektsteuerer mit der Moderation und Koordination der Baugruppe beauftragen, der seinerseits über die nötige Erfahrung und Organisationsstruktur verfügt. Der „Projektsteuerer“ nimmt die Bauherrenaufgaben bis zum schlüsselfertigen Objekt wahr; dies schließt die Moderation der Bauwilligen im Planungsprozess ein, die Koordination des Baugenehmigungsverfahrens, den Einsatz von Architekt und Projektbeteiligten für das Gesamtprojekt mit Ausnahme der Beauftragung durchführender Firmen, der Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, die Fortschreibung der Planungsziele und Eliminierung von Zielkonflikten, die Koordinierung und Kontrolle der ausführenden Firmen, sowie die Durchführung der ordnungsgemäßen schlüsselfertigen Übergabe.
Wissen, Konzepte und Erfahrungen zum gemeinschaftlichen Planen, Bauen und Wohnen bündelt der Bundesverband Baugemeinschaften e.V. als Fach- und Interessensverband. Er vernetzt Kommunen sowie Projektsteuerer und Architekten. Eine Übersichtskarte der Verbandsmitglieder in den Bundesländern stellt der Verband auf seiner webseite zur Verfügung.
Baugemeinschaften können sich zusammenfinden durch eigene Initiative von Interessierten, aufgrund eines kommunalen Flächenangebotes mit dem Erwerbsvorbehalt für Baugemeinschaften oder dem Grundstücksangebot eines Projektsteuerers für eine Baugruppe, dessen Angebote an Selbstnutzer, aber auch Kapitalanleger adressiert sein können. Auch private oder gewerbliche Grundstückseigentümer, die den Gebäudealtbestand revitalisieren wollen, eröffnet das baugemeinschaftliche Prinzip die Möglichkeit zur Investition, die ihnen aus eigener Finanzkraft nicht möglich wäre. Bei einer „Liegenschaft im Betriebsvermögen“ ist zudem eine steuerneutrale Reinvestition aus anteiligen Verkauf an die Bauherrengemeinschaft unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch Personen und Gruppen, die in einer Hausgemeinschaft mit weitgreifenden gemeinschaftlichen Strukturen wie einem Mehr-Generationen-Haus bestimmten weltanschaulichen oder ökologischen Ausrichtungen leben möchten, können mit einer Bauherrengemeinschaft eine engagierte Hausgemeinschaft gründen.
Zur Gründung wird zunächst eine Interessens- und/oder Planungsgemeinschaft gebildet.
Die Bauherrengemeinschaft besteht erst ab dem Erwerb des Grundstücks und nur, bis die Baumaßnahme abgeschlossen und abgerechnet ist.
Der Betrieb des Gebäudes erfolgt als Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Genossenschaft.
Von einer Baugemeinschaft kann gesprochen werden, wenn folgende Eigenschaften erfüllt sind:
Die Entscheidungshoheit bei der Planung, beim Bauen und allen Verträgen liegt bei der Gemeinschaft. Man spricht deshalb auch vom partizipativen (demokratischen) Planen und Bauen.
Die Gemeinschaft ist üblicherweise als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet.
Die Gemeinschaft trägt alle Bauherrenrisiken: Kosten, Termine und Qualitäten.
Alle Dienstleistungs-, Planungs- und Bauverträge werden nur mit der gesamten Baugemeinschaft geschlossen.
Jedes Mitglied kauft im Rahmen der Gemeinschaft seinen Grundstücksanteil ohne Gebäude oder mit einem zu sanierenden Altbau.
Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben.
Alle Verträge, Pläne, Kosten und Protokolle sind den Mitgliedern frei zugänglich.
Quelle: wikipedia.org
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