Anderes Wort für Angeklagter?
Folgende Synonyme für Angeklagter sind uns bekannt
- Beschuldigter
- Verdächtiger
- Delinquent
- Angeblicher Täter
- Tatverdächtige Person
- Beteiligter
- Schuldiger
- Verurteilter (bezieht sich eher auf einen bereits verurteilten Personen)
- Verdachtsmann
- Beschuldigte Person
- Voruntersuchungsgefangener
- Hauptverdächtige
- Tatbeteiligter
- Mithelfer oder Beihilfender (in Abhängigkeit vom Kontext)
- Tatperson
- Beschuldigter
- Verdächtiger
- Angeklagte Person
- Inhaftierter
- Gefangener
- Verurteilter
- Beklagter
- Täter
- Delinquent
- Krimineller
- Straftäter
- Schuldiger
- Beschwerdeführer (im Prozess)
- Betroffene Person
- Verteidigte (gegenüber dem Anklagepunkt, aber der Hauptbegriff ist der Angeklagte)
Bitte beachte, dass die Verwendung eines dieser Synonyme je nach Kontext variieren kann, da sie in verschiedenen Situationen leicht unterschiedliche Bedeutungen haben können.
Ähnliche Wörter
- Angeklagte | Hauptangeklagter
- Erstangeklagter | Zweitangeklagter | „Angeklagter!“ | anonymer Angeklagter oder anonymes Opfer | anonyme Angeklagte oder anonymes Opfer
- Mitangeklagter | Mitbeklagten
Diese Wörter könnten Sie auch interessieren
Schreibweise
Angeklagter
Das Wort vorlesen lassen:Erklärung für Angeklagter
Angeklagter ist im deutschen Strafverfahrensrecht der Beschuldigte oder Angeschuldigte, gegen den die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist (§ 157 StPO).
Die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorverfahren richtet sich gegen den Beschuldigten (§ 163a StPO). Zur Begründung der Beschuldigteneigenschaft bedarf es eines objektiven Anfangsverdachts. Der Beschuldigte hat jederzeit das Recht auf den Beistand durch einen Verteidiger (§ 137 StPO).
Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht (§ 170 Abs. 1 StPO). Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint (§ 203 StPO). Der Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens ist dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zuzustellen (§ 215 StPO). Gegen einen ausgebliebenen Angeklagten findet eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt (§ 230 Abs. 1 StPO).
Der Angeklagte hat das Recht zu schweigen. Aufgrund des Nemo-tenetur-Grundsatzes dürfen aus dem Schweigen des Angeklagten keinerlei negative Schlüsse gezogen werden. Der Angeklagte wird zur Hauptverhandlung geladen und muss sein Ausbleiben grundsätzlich genügend entschuldigen. Andernfalls kann er verhaftet und vorgeführt werden (§ 216 StPO).
In der Hauptverhandlung können auch der gesetzliche Vertreter, der Ehegatte oder der Lebenspartner Beistand des Angeklagten sein (§ 149 StPO). Sie sind auf Verlangen zu hören. Im Vorverfahren unterliegt die Zulassung solcher Beistände dem richterlichen Ermessen.
Quelle: wikipedia.org
Angeklagter als Bild teilen
Du möchtest andere auf die richtige Schreibweise von Angeklagter hinweisen? Hier kannst du passende Bilder zu "Angeklagter" direkt auf Social Media teilen. Klicke dazu einfach bei dem jeweiligen Bild auf und wähle die gewünschte Variante bzw. Social Media Plattform aus.