Anderes Wort für Fruchtgenussrecht - Synonyme für Fruchtgenussrecht
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Schreibweise


Fruchtgenussrecht

Das Wort vorlesen lassen:

Erklärung für Fruchtgenussrecht

Der Nießbrauch ist in Deutschland das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, eine fremde Sache, ein fremdes Recht oder ein Vermögen zu nutzen (§ 100 BGB; Nießbrauch an Sachen, § 1030 BGB; Nießbrauch an einer Erbschaft, § 1089 BGB); ähnlich der Nutzniessung in der Schweiz.

Quelle: wikipedia.org

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Schreibtipp Fruchtgenussrecht
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